Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, das letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf. Für die Lieferungen von uns sind ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgeblich. Alle Lieferungen erfolgen zu der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preis-
liste. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, Abweichungen zu unserer Preisliste mündlich rechtsgültig zuzusagen; diese bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, mit unseren Lastkraftwagen frei Haus. Frachtkosten und Zustellung durch Frächter werden vom Käufer getragen, sofern hierüber mit uns nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Leergut
Gebinde bleiben Eigentum des jeweiligen Produzenten und ist in einwandfreiem Zustand umgehend an uns zu retournieren – für schadhafte Leergebinde wird der Anschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe von einwandfreiem Gebinde aus unseren Lieferungen werden die Pfandsätze vergütet. Die Höhe der Pfandwerte wollen Sie unserer Preisliste entnehmen.
Fässer werden leihweise für den Transport oder zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt und sind nach Ankunft zu entleeren und dem Fahrer unseres Lastkraftwagens oder dem von uns beauftragten Frächter gegen Empfangsbestätigung zu übergeben. Bei sonstiger Benützung wird Benützungsentgelt zu den üblichen Sätzen berechnet – laut Preisliste. Für irgendwelche Fassschäden übernimmt der Käufer die volle Haftung.
Die Leerflaschen sind wieder in den jeweiligen Lieferkisten zur Retourgabe sortenrein einzuschlichten.
4. Vorbehalte
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Übereignung, Sicherungsübereignung und Verpfändung sind bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei etwaigen Zugriffen Dritter auf die Waren, wie insbesondere Pfändungen, unverzüglich zu verständigen.
Die Befugnis des Käufers, in unserem Eigentum stehende Ware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines gegen den Käufer gestellten Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens.
Für den Fall der mangels vollständiger Bezahlung in unserem Eigentum stehenden Ware durch den Käufer ist dieser verpflichtet, alle aus dem Verkauf der Ware entstandenen Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers an uns abzutreten, den Käufer des Käufers hierüber spätestens bei Vertragsabschluß zu verständigen und auch in seinen Handelsbüchern einen Buchvermerk über die erfolgte Abtretung zu setzen, der Käufer ist verpflichtet, uns den Drittschuldner bekanntzugeben.
5. Bei Zahlungsverzug
Eröffnung eines Insolvensverfahrens über das Vermögen des Käufers, Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährdet oder erschwert oder die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen läßt, oder der Eingang einer unseres Erachtens ungünstigen Auskunft über die Vermögens- und /oder Einkommensverhältnisse des Käufers, sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Über die Erhaltung und Sicherungen aller uns als Sicherheit dienenden Sachen, soferne sie nicht von uns verwahrt werden, und Rechte hat der Käufer selbst zu wachen und uns entsprechend zu unterrichten.
Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Falle des Erfordernisses der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen werden sowohl die in den Rechnungen angesetzten aber auch allenfalls nachträglich gewährte Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen rechtsunwirksam und verpflichtet sich diesfalls der Käufer zur Bezahlung der jeweiligen Listenpreise.
6. Mängelhaftung
Der Käufer ist verpflichtet, die bei ihm eintreffende Ware, ob sie in Menge, Qualität und Art sowie hinsichtlich Verpackung der Vereinbarung entspricht, zu prüfen. Eine Beanstandung der Ware ist unverzüglich innerhalb von 2 Arbeitstagen mitzuteilen. Schäden und Verluste bei der Anlieferung auch von Fässern und Gebinden sind bescheinigen zu lassen bzw. durch den Fahrer bestätigen zu lassen.
Verspätete Mängelmeldungen lösen keine Rechtsfolgen, insbesondere keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus.
7. Zahlungen
Zahlungen haben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenanspüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
Bei Zahlungen durch Bank- oder Postüberweisung sind auf den Zahlscheinen die Kundennummer und die Rechnungsnummer anzuführen, um eine korrekte Entlastung vornehmen zu können.
Vom Tage der Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von
1,3 % per Monat verrechnet. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen gilt als vereinbart. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber, die Betreibungskosten zu vergüten.
8. Werbemittel
Gläser und Schanktechnik, welche dem Käufer mit dem Vermerk „Gratis“, „Gratis mit Erstattung“ oder mit Leihschein zur Verfügung gestellt werden, sind unveräußerliches Eigentum der Fa. K. Th. Trojan, Brauerei Schrems und auf Verlangen bzw. Beendigung der Geschäftsbeziehung innerhalb von sieben Arbeitstagen an uns zu retournieren, oder zum Anschaffungspreis zu bezahlen.
9. Leihgebinde
Bierfässer werden dem Kunden lediglich zum Zweck des Transports und der Lagerung unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt. Jegliche andere Nutzung der Bierfässer, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist untersagt. Das Eigentum an den Bierfässern verbleibt bei der auf dem Fass ausgewiesenen Brauerei.
Pro Fass ist ein Betrag von EUR 30,- als Pfand zu erlegen. Für jedes vom Kunden zurückgestellte, funktionsfähige Fass wir dem Kunden das von ihm erlegte Pfand in der Höhe von je EUR 30,- rückerstattet.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schrems; ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche wie immer gearteten Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft ist das für Schrems örtlich zuständige Gericht.